Landgericht Arnsberg, 2009-05-12, 2 KLs-262 Js 728/08-14/09 b

2 KLs-262 Js 728/08-14/09 bKantonsgericht12.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 KLs-262 Js 728/08-14/09 b — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-12

Aktenzeichen: 2 KLs-262 Js 728/08-14/09 b

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2009:0512.2KLS262JS728.08.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten bandenmäßigen Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt.

Das sichergestellte Bargeld in Höhe von 2.300 € unterliegt dem Verfall.

In Höhe eines Betrages von 160.000 € wird der Verfall von Wertersatz in das Vermögen des Angeklagten angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Strafvorschriften:

§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1, 33 BtMG, §§ 53, 73, 73 a StGB.

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