2 KLs 292 Js 165/06 (46/06 a)•Landgericht Arnsberg, 2009-07-21, 2 KLs 292 Js 165/06 (46/06 a)
Landgericht Arnsberg, 2009-07-21, 2 KLs 292 Js 165/06 (46/06 a)
2 KLs 292 Js 165/06 (46/06 a)Kantonsgericht21.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 KLs 292 Js 165/06 (46/06 a) — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-21
Aktenzeichen: 2 KLs 292 Js 165/06 (46/06 a)
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2009:0721.2KLS292JS165.06.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperver¬letzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen der Revision sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin trägt der Angeklagte.
Angewandte Vorschriften: §§ 177 Abs. 2 Nr. 1, 224 Abs. 1 Nr. 5, 21, 52 StGB.
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