2 O 94/09•Landgericht Arnsberg, 2009-08-06, 2 O 94/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 94/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-06
Aktenzeichen: 2 O 94/09
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2009:0806.2O94.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
1.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.418,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.02.2009 zu zahlen Zug um Zug gegen Lieferung der zwei Hörgeräte N., Seriennummern 0000000 und -0000 nebst 90 Stück Hygienetücher, 26 Batterien, 1 Batterietester und 1 Hebatherm.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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