2 Qs 98/09•Landgericht Arnsberg, 2009-12-21, 2 Qs 98/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Qs 98/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-21
Aktenzeichen: 2 Qs 98/09
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2009:1221.2QS98.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Jugendkammer
Normen: §§ 11, 15, 65 JGG, 453 StPO
Tenor
wird der Beschluss des Amtsgerichts Medebach – Jugendrichter – vom 04.11.09 aufgehoben und die Sache zur Nachholung der Anhörung und erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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