I-4 O 277/09•Landgericht Arnsberg, 2010-01-14, I-4 O 277/09
Landgericht Arnsberg, 2010-01-14, I-4 O 277/09
I-4 O 277/09Kantonsgericht14.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — I-4 O 277/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: I-4 O 277/09
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:0114.I4O277.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von ihrer Haftung aus § 128 HGB für Forderungen der F1 gegenüber der F2 auf Rückzahlung eines anteiligen Darlehensbetrages in Höhe von EUR 5.549,63 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins p.a. seit dem 01.05.2007 aus dem Darlehen gemäß Vertrag vom 19.12.1994, ausgereicht an die F2, gegenüber der F1 freizustellen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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