Landgericht Arnsberg, 2010-01-15, 2 KLs 262 Js 850/07 (20/08) a

2 KLs 262 Js 850/07 (20/08) aKantonsgericht15.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 KLs 262 Js 850/07 (20/08) a — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-15

Aktenzeichen: 2 KLs 262 Js 850/07 (20/08) a

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:0115.2KLS262JS850.07.2.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäu-bungsmitteln in nicht geringer Menge in 6 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

In Höhe eines Betrages von 30.000 € wird der Verfall von Wertersatz in das Vermö-gen des Angeklagten angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten dieses Verfahrens.

Angewendete Strafvorschriften:

§§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 a Abs. 1 Nr. 2, 33 BtMG, 27, 53, 73, 73 a StGB.

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