Landgericht Arnsberg, 2010-04-19, 6 T 55/10

6 T 55/10Kantonsgericht19.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 55/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-04-19

Aktenzeichen: 6 T 55/10

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:0419.6T55.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

I.

Verfahren 6 T 55/10

wird die sofortige Beschwerde der Klägerin zu 1), Frau T., gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Brilon vom 26.11.2009 auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Verfahren 6 T 56/10

wird die sofortige Beschwerde des Klägers zu 2), Herr C., gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Brilon vom 26.11.2009 auf seine Kosten zurückgewiesen.

Betreffend die Frage der Anrechnung der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr wird gem. § 574 Abs. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde zugelassen.

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