3 S 22/10•Landgericht Arnsberg, 2010-05-26, 3 S 22/10
Landgericht Arnsberg, 2010-05-26, 3 S 22/10
3 S 22/10Kantonsgericht26.05.2010
Regest
Den Leiter einer Treibjagt trifft keine Verkehrssicherungspflicht, die dem Zweck dient, einen an der Jagd unbeteiligten Reiter vor Gefahren zu schützen, die von Schussgeräuschen während der Durchführung einer Jagd ausgehen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 22/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-26
Aktenzeichen: 3 S 22/10
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:0526.3S22.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB § 823 Abs. 1, 2
Leitsätze
Den Leiter einer Treibjagt trifft keine Verkehrssicherungspflicht, die dem Zweck dient, einen an der Jagd unbeteiligten Reiter vor Gefahren zu schützen, die von Schussgeräuschen während der Durchführung einer Jagd ausgehen.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.02.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Arnsberg (Aktenzeichen: 12 C 499/09) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.