2 Kls 12/09•Landgericht Arnsberg, 2010-06-22, 2 Kls 12/09
Landgericht Arnsberg, 2010-06-22, 2 Kls 12/09
2 Kls 12/09Kantonsgericht22.06.2010
Regest
1. Zum Nachweis der Täterschaft eines vor 23 Jahren begangenen Tötungsdelikts, insbesondere mittels DNA-Analyse und ergänzender Untersuchung Y-chromosomaler DNA-Systeme. 2. Ein Verdeckungsmord scheidet nicht schon dann aus, wenn sich die zu verdeckende Tat bereits gegen Leib und Leben des Opfers richtete. 3. Zur Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld und zur Erziehungswirksamkeit bei einer sehr lange zurückliegenden Tat.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 Kls 12/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-22
Aktenzeichen: 2 Kls 12/09
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:0622.2KLS12.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer als Jugendkammer
Normen: § 211 StGB, §§ 1, 17, 18, 105 JGG, § 261 StPO
Leitsätze
Zum Nachweis der Täterschaft eines vor 23 Jahren begangenen Tötungsdelikts, insbesondere mittels DNA-Analyse und ergänzender Untersuchung Y-chromosomaler DNA-Systeme.
Ein Verdeckungsmord scheidet nicht schon dann aus, wenn sich die zu verdeckende Tat bereits gegen Leib und Leben des Opfers richtete.
Zur Verhängung einer Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld und zur Erziehungswirksamkeit bei einer sehr lange zurückliegenden Tat.
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger werden dem Angeklagten auferlegt.
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