Landgericht Arnsberg, 2010-10-08, 4 O 502/07

4 O 502/07Kantonsgericht08.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 4 O 502/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-08

Aktenzeichen: 4 O 502/07

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:1008.4O502.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.830,82 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.10.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 911,80 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.