Landgericht Arnsberg, 2010-10-26, 3 S 111/10

3 S 111/10Kantonsgericht26.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 111/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-26

Aktenzeichen: 3 S 111/10

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:1026.3S111.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16.06.2010 verkündete Urteil des Amts-gerichts Arnsberg (AZ: 3 C 126/09) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 2.000,00 Euro sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 402,82 Euro nebst Zinsen aus beiden Beträgen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.10.2008 zu zahlen.

Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Berufung zurückgewiesen und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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