Landgericht Arnsberg, 2010-10-26, I-3 S 84/10

I-3 S 84/10Kantonsgericht26.10.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — I-3 S 84/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-10-26

Aktenzeichen: I-3 S 84/10

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:1026.I3S84.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

hat das Landgericht Arnsberg - 3. Zivilkammer - aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26.10.2010durch für Recht er­kannt:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 06.05.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Medebach, AZ: 3 C 181/09, wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der von dem Beklagten zu zahlende Betrag auf 2.383,49 € reduziert wird und dass der Beklagte hierauf erst ab dem 11.03.2009 Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen hat.

Wegen des weitergehenden Betrages wird die Klage abgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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