Landgericht Arnsberg, 2010-12-21, 2 KLs-300 Js 445/10-38/10

2 KLs-300 Js 445/10-38/10Kantonsgericht21.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 KLs-300 Js 445/10-38/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-21

Aktenzeichen: 2 KLs-300 Js 445/10-38/10

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:1221.2KLS300JS445.10.3.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten werden wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 2 Jahren verurteilt.

Die Vollstreckung der Strafe wird bei beiden Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin und ihrer notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 u. 3, 25 Abs. 2, 46a, 52, 56 StGB.

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