2 KLs-300 Js 445/10-38/10•Landgericht Arnsberg, 2010-12-21, 2 KLs-300 Js 445/10-38/10
Landgericht Arnsberg, 2010-12-21, 2 KLs-300 Js 445/10-38/10
2 KLs-300 Js 445/10-38/10Kantonsgericht21.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 KLs-300 Js 445/10-38/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-21
Aktenzeichen: 2 KLs-300 Js 445/10-38/10
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:1221.2KLS300JS445.10.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten werden wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 2 Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird bei beiden Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin und ihrer notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 u. 3, 25 Abs. 2, 46a, 52, 56 StGB.
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