Landgericht Arnsberg, 2010-12-22, 3 S 138/10

3 S 138/10Kantonsgericht22.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 138/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-22

Aktenzeichen: 3 S 138/10

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2010:1222.3S138.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.09.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Soest, Az.: 13 C 179/10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 111,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2009 und 7,50 € Mahnkosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 88 % und die Beklagte 12 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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