4 O 436/10•Landgericht Arnsberg, 2011-03-10, 4 O 436/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 4 O 436/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-03-10
Aktenzeichen: 4 O 436/10
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:0310.4O436.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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