3 S 1/11•Landgericht Arnsberg, 2011-05-04, 3 S 1/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 1/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-04
Aktenzeichen: 3 S 1/11
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:0504.3S1.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 01.12.2010 (15 C 55/09) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.617,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.06.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 388,50 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger zu 10 % und der Beklag-te zu 90 %; die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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