Landgericht Arnsberg, 2011-05-17, 1 O 452/08

1 O 452/08Kantonsgericht17.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 1 O 452/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-17

Aktenzeichen: 1 O 452/08

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:0517.1O452.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 172.007,56 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 148.860,98 € für die Zeit vom 9.6.2007 bis zum 16.5.2008 sowie aus 172.007,56 € für die Zeit ab dem 17.5.2008 und vorgerichtliche Kosten in Höhe von 2.280,70 € zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Streitverkündeten trägt die Klägerin ebenfalls 60 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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