1 O 506/10•Landgericht Arnsberg, 2011-05-27, 1 O 506/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 1 O 506/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-27
Aktenzeichen: 1 O 506/10
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:0527.1O506.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstre-ckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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