I-5 S 46/11•Landgericht Arnsberg, 2011-10-05, I-5 S 46/11
Landgericht Arnsberg, 2011-10-05, I-5 S 46/11
I-5 S 46/11Kantonsgericht05.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — I-5 S 46/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-05
Aktenzeichen: I-5 S 46/11
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2011:1005.I5S46.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.02.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Arnsberg (Az. 12 C 374/09) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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