II-6 KLs-294 Js 32/11-17/11•Landgericht Arnsberg, 2012-02-27, II-6 KLs-294 Js 32/11-17/11
Landgericht Arnsberg, 2012-02-27, II-6 KLs-294 Js 32/11-17/11
II-6 KLs-294 Js 32/11-17/11Kantonsgericht27.02.2012
Regest
1. Zum Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit einer Nachstellung. 2. Zur "schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" infolge einer Nachstellung. 3. Zur tatbestandlichen Handlungseinheit bei mehreren Nachstellungshandlungen.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — II-6 KLs-294 Js 32/11-17/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-27
Aktenzeichen: II-6 KLs-294 Js 32/11-17/11
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0227.II6KLS294JS32.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Große Strafkammer
Normen: StGB § 238, StGB § 52, StGB § 63
Leitsätze
-
Zum Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit einer Nachstellung.
-
Zur "schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" infolge einer Nachstellung.
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Zur tatbestandlichen Handlungseinheit bei mehreren Nachstellungshandlungen.
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 3 Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschrift: § 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB
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