Landgericht Arnsberg, 2012-03-08, 2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12)

2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12)Kantonsgericht08.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-08

Aktenzeichen: 2 KLs 382 Js 1047/11 (1/12)

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0308.2KLS382JS1047.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

§§ 249, 250 Abs. 1 Nr. 1 b), 253, 255, 27, 49 Abs. 1, 53 StGB

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