I-8 T 1/12•Landgericht Arnsberg, 2012-07-03, I-8 T 1/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — I-8 T 1/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-03
Aktenzeichen: I-8 T 1/12
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0703.I8T1.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Ordnungsgeldbeschluss der Einigungsstelle bei der Industrie- und Handelskammer Arnsberg vom 30.05.2012 wird aufgehoben.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; die notwendigen Auslagen des Antragsgegners für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens fallen der Staatskasse zur Last.
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