8 O 31/12•Landgericht Arnsberg, 2012-07-05, 8 O 31/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 31/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-05
Aktenzeichen: 8 O 31/12
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0705.8O31.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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