Landgericht Arnsberg, 2012-07-10, 4 O 279/11

4 O 279/11Kantonsgericht10.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 4 O 279/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-10

Aktenzeichen: 4 O 279/11

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0710.4O279.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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