Landgericht Arnsberg, 2012-08-10, I-2 O 383/12

I-2 O 383/12Kantonsgericht10.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — I-2 O 383/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-10

Aktenzeichen: I-2 O 383/12

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0810.I2O383.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag vom 27.07.2012 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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