6 KLs 7/12•Landgericht Arnsberg, 2012-08-28, 6 KLs 7/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 KLs 7/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-28
Aktenzeichen: 6 KLs 7/12
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0828.6KLS7.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagten werden freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.
Der Angeklagte A1 ist für die in der Zeit vom 05.01.2012 bis zum 06.08.2012 zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft aus der Staatskasse zu entschädigen.
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