Landgericht Arnsberg, 2012-08-28, 6 KLs 7/12

6 KLs 7/12Kantonsgericht28.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 KLs 7/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-28

Aktenzeichen: 6 KLs 7/12

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:0828.6KLS7.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagten werden freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.

Der Angeklagte A1 ist für die in der Zeit vom 05.01.2012 bis zum 06.08.2012 zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft aus der Staatskasse zu entschädigen.

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