Landgericht Arnsberg, 2012-10-02, 8 O 38/12

8 O 38/12Kantonsgericht02.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 38/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-02

Aktenzeichen: 8 O 38/12

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:1002.8O38.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

hat das Landgericht - 1. Kammer für Handelssachen - Arnsbergauf die mündliche Verhandlung vom 20.09.2012durchfür Recht erkannt:

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte und Widerklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 10.694,93 € festgesetzt.

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