Landgericht Arnsberg, 2012-12-18, 3 S 108/12

3 S 108/12Kantonsgericht18.12.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 108/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-18

Aktenzeichen: 3 S 108/12

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2012:1218.3S108.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.07.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Werl (4 C 483/11) abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.607,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.11.2010 sowie 151,45 € vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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