Landgericht Arnsberg, 2013-02-05, 2 O 548/12

2 O 548/12Kantonsgericht05.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 548/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-05

Aktenzeichen: 2 O 548/12

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0205.2O548.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 300,00 € abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.