5 S 46/11•Landgericht Arnsberg, 2013-02-26, 5 S 46/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 5 S 46/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-26
Aktenzeichen: 5 S 46/11
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0226.5S46.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Arnsberg vom 25.02.2011 (Az. 12 C 374/09) aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 252,56 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2008 nebst weiterer 39,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 53 % und die Beklagte zu 47 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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