Landgericht Arnsberg, 2013-03-25, 3 S 8/13

3 S 8/13Kantonsgericht25.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 8/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-03-25

Aktenzeichen: 3 S 8/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0325.3S8.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) (4 C 409/12) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

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