Landgericht Arnsberg, 2013-04-08, 6 KLs 312 Js 178/09-14/09

6 KLs 312 Js 178/09-14/09Kantonsgericht08.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 KLs 312 Js 178/09-14/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-08

Aktenzeichen: 6 KLs 312 Js 178/09-14/09

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0408.6KLS312JS178.09.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte B. wird wegen versuchten Betruges in 8 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, von der als Entschädigung für eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens 6 Monate als vollstreckt gelten.

Die Vollstreckung der Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte I. wird wegen versuchten Betruges in 8 Fällen unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Augsburg vom 22.02.2012 (9 KLs 507 Js 127287/10) und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt, von der als Entschädigung für eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens 6 Monate als vollstreckt gelten.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften hinsichtlich beider Angeklagter:

§§ 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23, 25 Abs. 2 StGB

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