3 S 6/13•Landgericht Arnsberg, 2013-05-24, 3 S 6/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 6/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-24
Aktenzeichen: 3 S 6/13
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0524.3S6.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 19.12.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Soest (14 C 141/12) wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 3.500,00 EUR festgesetzt.
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