6 T 140/13•Landgericht Arnsberg, 2013-07-16, 6 T 140/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 140/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-07-16
Aktenzeichen: 6 T 140/13
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0716.6T140.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Warstein vom 04.04.2013 (Geschäftszeichen: 3 M 207/13) auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wie folgt weiter ergänzt:
Gepfändet werden ferner die Ansprüche auf Rückgewähr – Rückabtretung aller pfändbaren Lohn- und Gehaltsanteile nach Wegfall des mit der Abtretung verfolgten Sicherungszwecks und im Falle einer auflösend bedingten Abtretung das Anwartschaftsrecht auf Rückgewähr aller pfändbaren Lohn- und Gehaltsteile nach Wegfall des Sicherungszwecks.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.
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