Landgericht Arnsberg, 2013-07-17, 6 KLs 1/13

6 KLs 1/13Kantonsgericht17.07.2013

Regest

Zum Untreuevorwurf bei der Kreditentscheidung durch Vorstandsmitglieder eines Kreditinstituts: Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB kann bei der Vergabe von - auch hochriskanter - Folgekredite entfallen, wenn diese Erfolg bei der Sanierung des gesamten Kreditengagements versprechen. Ein Schädigungsvorsatz versteht sich auch unter problematischer Kreditvergabe nicht von selbst.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 KLs 1/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-17

Aktenzeichen: 6 KLs 1/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0717.6KLS1.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. große Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer -

Normen: § 266 StGB; § 18 KWG

Leitsätze

Zum Untreuevorwurf bei der Kreditentscheidung durch Vorstandsmitglieder eines Kreditinstituts:

Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 266 StGB kann bei der Vergabe von - auch hochriskanter - Folgekredite entfallen, wenn diese Erfolg bei der Sanierung des gesamten Kreditengagements versprechen. Ein Schädigungsvorsatz versteht sich auch unter problematischer Kreditvergabe nicht von selbst.

Tenor

Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten trägt die Staatskasse.

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