6 T 237/09•Landgericht Arnsberg, 2013-08-04, 6 T 237/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 237/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-04
Aktenzeichen: 6 T 237/09
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:0804.6T237.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
wird die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 16.06.2009 auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Wert: 3.000,00 Euro.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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