Landgericht Arnsberg, 2013-10-31, 6 T 210/13

6 T 210/13Kantonsgericht31.10.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 210/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-10-31

Aktenzeichen: 6 T 210/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:1031.6T210.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

wird auf die Beschwerde der Gläubigerin vom 06.08.2013 der Beschluss des Amtsgericht Menden vom 12.07.2013 abgeändert.

Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 05.04.2013 wird der Kostenansatz der Gerichtsvollzieherin vom 21.03.2013 (DR II 0159/13) aufgehoben.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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