Landgericht Arnsberg, 2013-11-20, 5 S 58/13

5 S 58/13Kantonsgericht20.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 S 58/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-20

Aktenzeichen: 5 S 58/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:1120.5S58.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland), Az.: 3 C 305/12, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 78,90 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der zweiten Instanz trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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