Landgericht Arnsberg, 2013-12-13, 6 T 314/13

6 T 314/13Kantonsgericht13.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 T 314/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-12-13

Aktenzeichen: 6 T 314/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:1213.6T314.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Soest vom 26.11.2013 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Wert: 136,00 €.

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