6 T 314/13•Landgericht Arnsberg, 2013-12-13, 6 T 314/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 T 314/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-12-13
Aktenzeichen: 6 T 314/13
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:1213.6T314.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts Soest vom 26.11.2013 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Wert: 136,00 €.
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