Landgericht Arnsberg, 2013-12-19, 8 O 99/13

8 O 99/13Kantonsgericht19.12.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 8 O 99/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-19

Aktenzeichen: 8 O 99/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2013:1219.8O99.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

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