4 O 457/11•Landgericht Arnsberg, 2014-02-10, 4 O 457/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 4 O 457/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-10
Aktenzeichen: 4 O 457/11
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0210.4O457.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.216,66 EUR zuzüglich 8 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.02.2011 zuzüglich 645,56 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten nebst fünf Prozent Zinsen über dem Basiszins seit dem 15.04.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der Verweisung trägt die Klägerin vorab. Im Übrigen tragen die Kosten des Rechtsstreits die Klägerin zu 42 Prozent und der Beklagte zu 58 Prozent.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.