3 S 53/14•Landgericht Arnsberg, 2014-06-03, 3 S 53/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 3 S 53/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-03
Aktenzeichen: 3 S 53/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0603.3S53.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) vom 18.02.2013 – AZ.: 3 C 208/13 – abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 103,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 26,50 € seit dem 02.05.2013 und aus 77,35 € seit dem 10.05.2013 sowie 39,00 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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