Landgericht Arnsberg, 2014-06-03, 3 S 53/14

3 S 53/14Kantonsgericht03.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 53/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-03

Aktenzeichen: 3 S 53/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0603.3S53.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Menden (Sauerland) vom 18.02.2013 – AZ.: 3 C 208/13 – abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 103,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 26,50 € seit dem 02.05.2013 und aus 77,35 € seit dem 10.05.2013 sowie 39,00 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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