Landgericht Arnsberg, 2014-08-11, 2 O 574/13

2 O 574/13Kantonsgericht11.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 574/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-11

Aktenzeichen: 2 O 574/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0811.2O574.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 745,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.12.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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