Landgericht Arnsberg, 2014-09-11, 2 O 83/13

2 O 83/13Kantonsgericht11.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 2 O 83/13 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-11

Aktenzeichen: 2 O 83/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0911.2O83.13.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage ist dem Grunde nach mit einer Haftungsquote von 25 % zulasten der Beklagten gerechtfertigt.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, alle zukünftigen materiellen und unvorhergesehenen immateriellen Schäden des Klägers aus dem Unfall vom 16.07.2011, 14:10 Uhr in A-B nach einer Mithaftungsquote von 25 % zu ersetzen, soweit kein Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte erfolgt oder bereits erfolgt ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

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