2 O 83/13•Landgericht Arnsberg, 2014-09-11, 2 O 83/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 2 O 83/13 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-11
Aktenzeichen: 2 O 83/13
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0911.2O83.13.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage ist dem Grunde nach mit einer Haftungsquote von 25 % zulasten der Beklagten gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, alle zukünftigen materiellen und unvorhergesehenen immateriellen Schäden des Klägers aus dem Unfall vom 16.07.2011, 14:10 Uhr in A-B nach einer Mithaftungsquote von 25 % zu ersetzen, soweit kein Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte erfolgt oder bereits erfolgt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.