Landgericht Arnsberg, 2014-09-11, 6 Qs 81/14

6 Qs 81/14Kantonsgericht11.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 6 Qs 81/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-11

Aktenzeichen: 6 Qs 81/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0911.6QS81.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Große Strafkammer - Beschwerdekammer -

Normen: § 142 StGB

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft betreffend eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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