6 Qs 81/14•Landgericht Arnsberg, 2014-09-11, 6 Qs 81/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 6 Qs 81/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-09-11
Aktenzeichen: 6 Qs 81/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0911.6QS81.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Große Strafkammer - Beschwerdekammer -
Normen: § 142 StGB
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft betreffend eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.
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