Landgericht Arnsberg, 2014-09-16, 5 T 287/14

5 T 287/14Kantonsgericht16.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 287/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-16

Aktenzeichen: 5 T 287/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0916.5T287.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen vom 09.09.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Meschede vom 09.09.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Dauer der Abschiebehaft begrenzt wird auf den 06.10.2014.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

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