Landgericht Arnsberg, 2014-09-23, 5 T 298/14

5 T 298/14Kantonsgericht23.09.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 T 298/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-09-23

Aktenzeichen: 5 T 298/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:0923.5T298.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerden des Betroffenen und seiner Ehefrau vom 25.08.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schmallenberg vom 08.08.2014 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.

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