8 O 121/14•Landgericht Arnsberg, 2014-10-30, 8 O 121/14
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Arnsberg — 8 O 121/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-30
Aktenzeichen: 8 O 121/14
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:1030.8O121.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtete Antrag gemäß Schriftsatz der Verfügungsklägerin vom 15.09.2014 wird zurückgewiesen.
Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.