Landgericht Arnsberg, 2014-12-02, 3 S 114/14

3 S 114/14Kantonsgericht02.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 3 S 114/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-02

Aktenzeichen: 3 S 114/14

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:1202.3S114.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts N vom 15.04.2014, Aktenzeichen: 3 C 179/13, wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 124,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 13,14 EUR seit dem 03.09.2012 und aus 110,92 EUR seit dem 26.03.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 82 % und die Klägerin zu 18 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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