Landgericht Arnsberg, 2014-12-09, 5 O 27/13

5 O 27/13Kantonsgericht09.12.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Arnsberg — 5 O 27/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-12-09

Aktenzeichen: 5 O 27/13

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2014:1209.5O27.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 7.500,-- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2013 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 729,23 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/10, die Beklagten als Gesamtschuldner zu 3/10.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent der jeweils beizutreibenden Beträge vorläufig vollstreckbar.

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